Maschinen- und Betriebshilfsring Rosenheim e.V.

Aussetzung Selbstbehalt und Mengenobergrenze

Am 22. Juli 2009 wurde das Gesetz zur Änderung des Energiesteuergesetzes verkündet, um die Regelungen des § 57 Absatz 6 Energie StG für dier Entlastungsjahre 2008 und 2009 auszusetzen.

Das bedeutet:
Für die Entlastungsjahre 2008 und 2009 fällt weg:

  • Der Abzug des Selbstbehalts in Höhe von 350 Euro
  • Die Begrenzung der entlastungsfähigen Gasölmenge auf 10.000 Liter

Die Antragsfrist für das Antragsjahr 2009 ist der 30.09.2010.

 

Nähere Informationen im Anhang und auf der Seite Zoll.de

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