Maschinen- und Betriebshilfsring Rosenheim e.V.

ein Zusammenschluß von Landwirten, die Ihre Maschinen und Arbeitskraft zwischenbetrieblich einsetzen. Das bedeutet, durch geplante gemeinsame Nutzung von Maschinen und Arbeitskräften erhöht sich die Wirtschaftlichkeit und damit der Erfolg für den einzelnen Landwirt. Dadurch sind auch kleinere Betriebe in der Lage im harten Wettbewerb zu bestehen.
Der Maschinen- und Betriebshilfsring
Der Landkreis Rosenheim liegt im südlichen Teil des Regierungsbezirks Oberbayern an der Grenze zu Tirol. Im Osten verläuft die Landkreisgrenze zum Landkreis Traunstein am Chiemseeufer entlang, im Norden schließt der Landkreis Mühldorf, im Westen die Landkreise Miesbach, Ebersberg und München an. Mitten im Kreisgebiet liegt die kreisfreie Stadt Rosenheim.
Unsere Geschäftsstelle befindet sich in den Räumen der Landwirtschaftsschule in Rosenheim, direkt beim Landwirtschaftsamt in der Prinzregentenstr. 35, 83022 Rosenheim.
bewirtschaften eine Fläche von 47.972 ha. Wir haben einen Mitgliederstand von 2.749 Landwirten, daraus ergibt sich eine durchschnittliche Betriebsgröße von 17,45 ha.
Der Mitgliedsbeitrag beträgt 15 Euro Grundbeitrag und 1,80 Euro pro Hektar landwirtschaftlich genutztem Grund.
Aktive Mitglieder des Vereins können
natürliche und juristische Personen sowie Personenvereinigungen werden, die
Kommunen, Gebietskörperschaften, Verbände und Organisationen werden, soweit diese auch im Bereich der Land- und Forstwirtschaft, Landschaftspflege, Grünflächenpflege sind.
Ehrenmitglieder können natürliche und juristische Personen sowie Personengruppenvereinigungen werden, die sich um den Verein in besonderer Weise verdient gemacht haben. Der Erwerb der Ehrenmitgliedschaft erfolgt durch Ernennung.
Wenn Sie die an den Vorteilen einer Mitgliedschaft des Maschinen- und Betriebshilfsring Rosenheim e.V. teilhaben wollen und die Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft erfüllen, fordern Sie die Beitrittserklärung und Satzung in der Geschäftstelle an. Wir senden Ihnen die Beitrittserklärung unverzüglich zu.
| Anhang | Größe |
|---|---|
| Druck-Satzung-MR.pdf | 25.9 KB |