Betriebshilfe

Die Betriebshilfe ist eines der wichtigsten Elemente in unserer Organisation.

Betriebshilfe leisten bedeutet: Berufskollegen in Notsituationen helfen, Erfahrungen sammeln,

Arbeitskapazitäten zwischen Landwirten austauschen, neue Menschen kennenlernen.

Vor allem junge Menschen nutzen die Arbeit als Betriebshelfer/in um u.a. Erfahrungen und Informationen zu sammeln, die sie im weiteren Berufsleben gut gebrauchen können. Offen für Neues und laufende Fortbildung zeichnen eine engagierte Einsatzkraft aus.

Im großen Pool unserer zahlreichen Betriebshelfer/innen finden wir für fast jeden Einsatz die passende Lösung.

Wir freuen uns über jede neue Einsatzkraft. Für Fragen und Infos stehen wir euch gerne zur Verfügung.

 

Wir unterscheiden zwei Arten von Betriebshilfe:

 

Soziale Betriebs- und Haushaltshilfe:

Unter dem Begriff soziale Betriebshilfe fallen Einsätze, die aufgrund eines sozialen Ereignisses in der Betriebsleiterfamilie zu einem Arbeitskräftemangel führen.

Bei Kur, Krankheit, Unfall oder Todesfall, aber auch bei erfreulichen Ereignissen wie der Geburt eines Kindes werden Helfer/innen zur Entlastung der Betriebsleiterfamilie eingesetzt. Die Kosten der Einsätze werden zum größten Teil von den Sozialversicherungen übernommen. Hierzu muss vom Versicherten vor, bzw. zu Beginn des Einsatzes ein Antrag bei der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung (SVLFG) gestellt werden.

Die Abwicklung und den Schriftverkehr mit dem landwirtschaftlichen Sozialversicherungsträger erledigen wir für die Versicherten.

 

Wirtschaftliche Betriebshilfe:

Die Einsätze in der Erntezeit, als Urlaubsvertretung oder zum „Abfedern“ von Arbeitsspitzen werden als wirtschaftliche Betriebshilfe bezeichnet.

Hierzu stehen qualifizierte Kräfte für verschiedene landwirtschaftliche Produktionsrichtungen zur Verfügung.

 

Betriebshilfenotfälle: 0171 / 330 09 39

 

Notfallhandy Betriebszeiten:

Freitag von 12:30 bis 16:30 Uhr

Samstags von 08:00 bis 16:30 Uhr

An Sonn- und Feiertagen ist der Anschluss nicht besetzt

 

Notfallplan_Betriebshilfseinsätze

Notfallplan_Betriebshilfseinsätze (267,4 KiB)

Familienhilfe MR Rosenheim

Alltagsbegleitung:

Betreuungs- & Entlastungsleistungen
 
Alle pflegebedürftigen Menschen, die zuhause versorgt werden, können ab Pflegegrad 1 nach §45b Sozialgesetzbuch (SGB XI) den Entlastungsbetrag von max. 131€/Monat beanspruchen.
 
Unsere Alltagsbegleiterinnen unterstützen die betroffenen Personen bei der Haushaltsführung und entlasten Angehörige in der sozialen Betreuung.
Die eigenen Wünsche und der Lebensstil der betreuten Person werden stets respektiert und eingebunden.

Ihr Ansprechpartner:

Maria Utz

Maria Meier

  • Leitung Vermittlung soziale und wirtschaftliche Betriebshilfe
  • Abrechnung soziale Betriebshilfe und Antragstellung

Monika Brunnlechner

Monika Brunnlechner

  • Vermittlung soziale und wirtschaftliche Betriebshilfe
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Veranstaltungen & Reisen