Gasölantrag

Agrardieselsteuer-Erstattung:

  • Die Antragsabgabefrist für das Verbrauchsjahr 2024 endet am 31.12.2025.
  • Den Papierantrag zur Agrardieselsteuer-Erstattung gibt es nicht mehr.
  • Ab 2024 kann der Agrardieselantrag nur mehr elektronisch gestellt werden.
  • Die Frist für die Beantragung des Jahres 2024 endet am 31.12.2025. Wir nehmen jedoch nur bis zum 30.09.2025 Aufträge an.
Im unten stehenden Link findet Ihr die Anleitung für die Erstellung des ELSTER Zertifikates sowie für den Agrardieselantrag.
 

Stromsteuer

Stromsteuerentlastung:

  • Land- und forstwirtschaftliche Unternehmen können nach § 9b StromStG einen Entlastungsbetrag in Höhe von 2 Cent/kWh ab einen Verbrauch von 12.500 kW/h beantragen.
  • Die Beantragung erfolgt elektronisch im Zollportal, wobei wir Euch gerne unterstützen, dies gilt ebenfalls für das im Voraus benötigte Elster-Zertifikat.
  • Die Frist für die Beantragung des Jahres 2024 endet am 31.12.2025. Wir nehmen jedoch nur bis zum 30.09.2025 Aufträge an.

Achtung:

Bereits anderweitig von der Stromsteuer befreiter Strom oder privat genutzter Strom kann nicht mehr vergünstigt werden.

 

Anleitung ELSTER Zertifikat + Gasölantrag

Anleitung-Elster-Zoll-PortalNeu.pdf (1,7 MiB)

Anleitung Stromsteuererstattung

Anleitung_Stromsteuererstattung.pdf (167,6 KiB)

Klassifikation der Wirtschaftszweige

Klassifikation_der_Wirtschaftszweige.pdf (88,5 KiB)

Gerne stehen wir bei weiteren Fragen zur Verfügung.

 

 

Ihr Ansprechpartner:

Bitte telefonische Terminvereinbarung bei:

Bild folgt

Martin Wagner

  • Leiter der IT und Technik
  • Beratung zur Düngeverordnung
  • Gasölantrag
  • Mehrfachantrag
  • Kulturlandschaftsprogramm

Bild folgt

Florian Erb

  • Leitung Beratung zur Düngeverordnung, Gasölantrag, Mehrfachantrag und Kulturlandschaftsprogramm

Thomas Mayr

Thomas Mayr

  • Maschinenvermittlung
  • Silofolienentsorgung
  • Beratung zur Düngeverordnung