Aufzeichungspflicht DÜV
Zahlreiche Verschärfungen der Düngeverordnung 2020 ab sofort gültig
Der Bundesrat hat am 27.03.2020 weitreichenden Verschärfungen der Düngeverordnung zugestimmt. Mit der Verkündigung der neuen Düngeverordnung am 28.04.2020 haben diese Regelungen ab sofort Wirksamkeit.
Lediglich die umfangreichen zusätzlichen Auflagen in roten Gebieten in Verbindung mit der Überprüfung der Gebietskulissen werden erst ab 01.01.2021 Gültigkeit haben.
Folgende Verschärfungen gelten somit ab sofort auf allen Flächen: