Pflanzenschutzsachkundenachweis

Pflanzenschutzsachkunde

 

 

Anmeldeformular zum Download:

Anmeldeformular Frühjahr 2024 (268,3 KiB)

Info

Seit dem 26.11.2015 benötigt jede Person unter anderem für den Erwerb und die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln für den professionellen Einsatz einen Sachkundenachweis im Scheckkartenformat.

Zudem ist eine regelmäßige Fortbildung vorgeschrieben. Für die meisten Sachkundigen im Pflanzenschutz beginnt der vierte Dreijahreszeitraum am 01.01.2022 und endet am 31.12.2024. In diesem Zeitraum muss eine Fortbildung zur Sachkunde im Pflanzenschutz besucht und nachgewiesen werden.

 

Termine Onlineschulung:

Es finden laufend Online-Fortbildungen statt, die Termine können Sie telefonisch bei uns erfragen!

Ihr Ansprechpartner:

Barbara Weindl

Barbara Weindl

  • Vermittlung soziale und wirtschaftliche Betriebshilfe
  • Abrechnung soziale Betriebshilfe und Antragstellung
  • Land Energie