Info
Seit dem 26.11.2015 benötigt jede Person unter anderem für den Erwerb und die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln für den professionellen Einsatz einen Sachkundenachweis im Scheckkartenformat.
Zudem ist eine regelmäßige Fortbildung vorgeschrieben. Für die meisten Sachkundigen im Pflanzenschutz beginnt der fünfte Dreijahreszeitraum am 01.01.2025 und endet am 31.12.2027. In diesem Zeitraum muss eine Fortbildung zur Sachkunde im Pflanzenschutz besucht und nachgewiesen werden.
Im Herbst finden wieder Präsenzschulungen statt:
17.11.2026 beim Hotel zur Post in Rohrdorf
10.12.2026 beim Landgasthof Stechl in Rott a. Inn
Termine Onlineschulung:
Es finden laufend Online-Fortbildungen statt, die Termine können Sie telefonisch bei uns erfragen!
Ihr Ansprechpartner:
Monika Brunnlechner
- Leitung Vermittlung soziale und wirtschaftliche Betriebshilfe
- Abrechnung soziale Betriebshilfe und Antragstellung
- +49 8036 94332 37
- monika.brunnlechner@maschinenringe.de