Elektroprüfung

Elektroprüfung
in landwirtschaftlichen Betrieben

 

Grundsätzlich Gilt:


Um Unfall-/ Brandschäden zu vermeiden, sind Landwirte verpflichtet ihre elektrischen Anlagen und Betriebsmittel regelmäßig prüfen zu lassen um den Vorschriften der Berufsgenossenschaft SVLFG und der Vorgaben von Brandversicherungen gerecht zu werden.

 

Was muss geprüft werden?


Alle vier Jahre müssen dazu alle ortsfesten elektrischen Anlagen (Sicherungen, Schalter, Steckdosen, Verteiler, Beleuchtung, und alle Betriebsmittel die fest an der elektrischen Leitungsanlage angeschlossen sind, ect.) durch eine dafür zugelassene Elektrofachkraft geprüft werden.
Außerdem müssen ortsveränderliche elektrische Geräte wie Hochdruckreiniger, Bohrmaschine, Flex, Ladegeräte beispielsweise in regelmäßigen Abständen geprüft werden.
Bisher konnten Mitgliedsbetriebe der SVLFG die Elektrofachkraft der Elektroberatung Bayern (EBB) alle vier Jahre in Anspruch nehmen, die die Betriebe begutachtet haben. Landwirte sind für ihren Betrieb nun selbst verantwortlich. Über die Elektroprüfung vom Maschinenring kann dies erfüllt werden.

 

Monika Ganserer

Monika Ganserer

  • Abrechnung: Winterdienst
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  • Buchhaltung und Rechnungswesen