Unternehmen
Der Maschinen- und Betriebshilfsring ist
ein Zusammenschluß von Landwirten, die Ihre Maschinen und Arbeitskraft zwischenbetrieblich einsetzen. Das bedeutet, durch geplante gemeinsame Nutzung von Maschinen und Arbeitskräften erhöht sich die Wirtschaftlichkeit und damit der Erfolg für den einzelnen Landwirt. Dadurch sind auch kleinere Betriebe in der Lage im harten Wettbewerb zu bestehen.
Der Maschinen- und Betriebshilfsring
- vermittelt Nachbarschaftshilfe und ist Dienstleister für alle Landwirte
- vermittelt und organisiert Maschinen, Betriebshelfer- und helferinnen
- wickelt die gesamte soziale Betriebshilfe mit dem Sozialversicherungsträger ab
- fördert die unternehmerischen Fähigkeiten der Landwirte
- ist Garant für mehr Einkommen und geringere Kosten
- verrechnet die vermittelten Leistungen rasch und bargeldlos
- sorgt durch Einkaufsvorteile für Kostensenkungen in den Betrieben
Unser Ringgebiet
Der Landkreis Rosenheim liegt im südlichen Teil des Regierungsbezirks Oberbayern an der Grenze zu Tirol. Der Maschinenring Rosenheim umfasst den kompletten Landkreis Rosenheim ohne den Altlandkreis Bad Aibling. ( siehe Karte). Im Osten verläuft die Landkreisgrenze zum Landkreis Traunstein am Chiemseeufer entlang, im Norden schließt der Landkreis Mühldorf, im Westen die Landkreise Miesbach, Ebersberg und München an. Mitten im Kreisgebiet liegt die kreisfreie Stadt Rosenheim.
Unsere Mitglieder
bewirtschaften eine Fläche von 47.972 ha. Wir haben einen Mitgliederstand von 2.749 Landwirten, daraus ergibt sich eine durchschnittliche Betriebsgröße von 17,45 ha.
Der Grundbeitrag für Mitglieder beträgt 40 Euro, für Lohnunternehmer/Maschinengemeinschaften 50 Euro und 2-2,50 Euro pro Hektar Flächenbeitrag.
Aktive Mitglieder des Vereins können natürliche und juristische Personen sowie Personenvereinigungen werden, die
- Bewirtschafter eines landwirtschaftlichen oder forstwirtschafltichen Betriebes sind, der sich im Tätigkeitsbereich des Vereins befindet
- Inhaber von landwirtschaftlichen Lohnunternehmen sind
- Kommunen, Gebietskörperschaften, Verbände und Organisationen, soweit diese auch im Bereich der Land- und Forstwirtschaft, Landschaftspflege, Grünflächenpflege sind
Ehrenmitglieder können natürliche und juristische Personen sowie Personengruppenvereinigungen werden, die sich um den Verein in besonderer Weise verdient gemacht haben. Der Erwerb der Ehrenmitgliedschaft erfolgt durch Ernennung.
Wie kann ich Mitglied werden?
Wenn Sie die an den Vorteilen einer Mitgliedschaft des Maschinen- und Betriebshilfsring Rosenheim e.V. teilhaben wollen und die Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft erfüllen, fordern Sie die Beitrittserklärung und Satzung in der Geschäftstelle an. Wir senden Ihnen die Beitrittserklärung unverzüglich zu.