Februar 2022

Fristaufschub Düngebedarfsermittlung

das Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat Landwirten, die ihre Düngebedarfsermittlungen über den Maschinenring erstellen lassen, einen Fristaufschub bis 31.3.22 gewährt.

Grundsätzlich ist die Düngebedarfsermittlung bis vor der ersten Düngung zu erstellen.

Notwendig für die Verlängerung ist nur eine Auftragsbestätigung des MR´s für den  ausgemachten DüV-Termin.

Wer noch einen Termin zur Erstellung aller notwendigen Unterlagen zur Düngeverordnung benötigt kann sich jederzeit bei uns melden.

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